AIC-Versicherungen für Unternehmensleiter

D&O neu gedacht.Die Berufshaftpflichtversicherung (Directors & Officers) für Leitungs- und Aufsichtsorgane.

Die stetig zunehmende Haftung und Inanspruchnahme der Leitungs- und Aufsichtsorgane von Kapitalgesellschaften sowie von Stiftungen und Vereinen entwickeln sich mehr und mehr zur großen Herausforderung für Entscheider.

Wir geben Entscheidern Sicherheit

Wir behalten auch das Unbezahlbare im Blick — Ihre Reputation.

9.000Gesetze
täglich gültige Vorschriften & Bestimmungen
Internationale Lösungen
Grenzübergreifende, individuelle Konzepte
Schutz
für alle verantwortlichen Leiter und Entscheider
27+Jahre
Erfahrung von AIC im Haftungs- und Berufsrisiko
Warum D&O unverzichtbar ist

Das Risiko einer Pflichtverletzung lässt sich kaum vermeiden.

Mit der zunehmend schärferen Haftungsmentalität wächst die Komplexität der Schadenfälle und damit letztendlich auch das Kostenrisiko. Die D&O-Versicherung leistet im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen berechtigte Schadenzahlungen und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche für Sie ab. Über das Mittel der Durchgriffshaftung steht jedes verantwortliche Organ solidarisch und unbegrenzt mit dem Privatvermögen gerade.

Was die D&O-Versicherung insbesondere für Sie leistet

  • Abwehr unbegründeter Ansprüche

    Die D&O-Versicherung schützt Leitungs- und Aufsichtsorgane vor ungerechtfertigten Ansprüchen — gerichtlich und außergerichtlich.

  • Berechtigte Schadenzahlungen

    Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen leistet die D&O-Versicherung berechtigte Schadenzahlungen an Anspruchsteller. Darunter fallen sowohl Ansprüche von Dritten als auch die der Gesellschaft selbst (Außen- und Innenhaftung).

  • Assistance-Leistungen

    Neben Abwehr- und Leistungszahlungen stehen wertvolle Assistance-Leistungen zur Verfügung, wie z. B. Krisenkommunikation.

  • Mediationsverfahren

    Außergerichtliche Streitbeilegung.

Beschreibung

Wer, was und welche Tätigkeiten sind versichert?

Die stetig zunehmende Haftung und Inanspruchnahme der Leitungs- und Aufsichtsorgane von Kapitalgesellschaften sowie von Stiftungen und Vereinen entwickelt sich mehr und mehr zur großen Herausforderung für Entscheider.

  • 01

    Wer wird versichert?

    Versichert sind geschäftsführende Organe und Kontrollorgane sowie deren Stellvertreter. Prokuristen und leitende Angestellte sowie deren Pendant nach ausländischer Rechtsordnung (z. B. Officer) sind mitversichert, sofern sie in organähnlicher Tätigkeit handeln. Eine namentliche Nennung der Organmitglieder ist nicht notwendig — hinzukommende Personen sind automatisch mitversichert. Für ausgeschiedene Personen besteht im Rahmen der vereinbarten Nachmeldefrist ebenfalls Versicherungsschutz.

  • 02

    Was ist versichert?

    Versichert sind fahrlässige und teils auch bedingt vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen, die zu Vermögensschäden führen oder führen könnten. Der Versicherungsschutz gilt weltweit für Ihr Büro und alle Tochterunternehmen — also Unternehmen, an denen Ihr Büro mit mindestens 50,1 % beteiligt ist, die Kontrolle über die Stimmrechte hat oder diese anderweitig beherrscht. Er umfasst die Prüfung, Abwehr unberechtigter Ansprüche und Freistellung von berechtigten Schadensersatzansprüchen.

  • 03

    Welche Tätigkeiten sind versichert?

    Versichert sind alle Organtätigkeiten, aus denen eine Pflichtverletzung ableitbar ist. Nicht jede unternehmerische Entscheidung, die sich im Nachhinein als nicht vorteilhaft herausstellt, bedeutet automatisch eine Pflichtverletzung (Business Judgement Rule).

Leistungsumfang

Wie umfangreich ist Ihr Schutz — und wo liegen die Grenzen?

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns —
wir melden uns in der Regel wochentags innerhalb von 24 Stunden zurück.

Wie umfangreich sind die Leistungen?
Versichert sind Ansprüche der eigenen Gesellschaft oder Konzernmutter gegen das Organmitglied (Innenansprüche) sowie Ansprüche von Dritten, die sich direkt gegen das Organmitglied richten (Außenansprüche), z. B. aufgrund deliktischer Haftung. In den USA besteht auch Deckung für Punitive oder Exemplary Damages, sofern dies im betreffenden Bundesstaat rechtlich zulässig ist. Die D&O-Versicherung übernimmt sowohl die Abwehr des Anspruches (Rechtskosten) als auch den Schadenersatz in begründeten Fällen — zumeist mit unbegrenzter Nachmeldefrist: Reguliert werden auch nach Vertragsbeendigung alle Schäden, die während der Vertragslaufzeit eingetreten sind.
Was bleibt vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche wegen direkt vorsätzlicher Pflichtverletzung (dolus directus). Ausgeschlossen sind zusätzlich Versicherungsfälle wegen oder im Zusammenhang mit Strafen, Geldauflagen, Vertragsstrafen und Bußgeldern. Für die USA gelten weitere Ausschlüsse. Rechtskosten beim Vorwurf einer strafbaren Handlung sind im Zusammenhang mit dem möglichen Vermögensschaden gedeckt. Erbringt das Organmitglied selbst Dienstleistungen für Dritte, ist dies nicht vom Deckungsumfang umfasst.
Was ist zum Selbstbehalt zu beachten (ausschließlich für die Aktiengesellschaft)?
Seit dem 01.07.2010 müssen die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (oder deren Pendant wie z. B. SE) einen Selbstbehalt in Höhe von 10 % des Schadens bis maximal zum 1,5-fachen des Jahresfestgehaltes selbst tragen. Dieser kann nach derzeitiger Rechtsauffassung privat versichert werden.
Warum sind D&O und Vertrauensschadenversicherung trotz Compliance wichtig?
Die Haftungsrisiken insbesondere für die Unternehmensleitung sind gestiegen. Compliance-Maßnahmen dienen nicht nur zur Vermeidung von finanziellen Schäden, sondern auch zur Minimierung von Haftungsrisiken. Doch auch die besten internen Kontrollsysteme — Funktionstrennung, Vieraugenprinzip, EDV-Sicherheiten etc. — können kriminelles Handeln nie völlig verhindern. Die Sorgfaltspflicht des Geschäftsleiters kann daher schon als Anlass gesehen werden, eine Vertrauensschadenversicherung abzuschließen.

Hinweis: Die Leistungsübersicht ist stark verkürzt wiedergegeben. Maßgebend sind die jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners.

Erweiterungen

Bausteine, mit denen Sie Ihre D&O-Versicherung gezielt erweitern.

Die D&O-Versicherung kann um weitere, individuell konzipierte Deckungskonzepte ergänzt werden. Wir beraten Sie, welche Ergänzungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind.

Vertrauensschadenversicherung

Schutz vor vorsätzlichen Handlungen Dritter

Die D&O-Versicherung betrachtet im Fokus Vermögensschäden, die aus Pflichtverletzungen resultieren. In der Vertrauensschadenversicherung werden Vermögensschäden des Unternehmens übernommen, die durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen eigener Mitarbeiter und Dritter (Vertrauenspersonen) verursacht werden.

Im Fokus: Schutz des Unternehmens und der Geschäftsleitung

CyberRisk-Deckung

Kostenrisiken der Internetkriminalität absichern

Eine weitere sinnvolle Ergänzung ist die CyberRisk-Deckung, welche das Unternehmen vor Kostenrisiken in Zusammenhang mit der Internetkriminalität schützt. Die aktuellen Pressemeldungen geben das eklatant gestiegene Risiko und die verheerenden Folgen eines Cyberangriffs wieder. Neben der Schadenbetrachtung durch einen Cyberangriff sehen sich die Organe zunehmend einer unmittelbaren Prüfung einer Pflichtverletzung gegenüber.

Im Fokus: Kostenrisiken aus Internetkriminalität

Haftungsbeispiele

Ihre Haftungsrisiken als Organmitglied

Die meisten Schadenfälle können dem Organisationsverschulden, Auswahlverschulden und Überwachungsverschulden zugeordnet werden.

Geschäftsführung & Vorstand

Haftung besteht beispielsweise, wenn Geschäftsführer oder Vorstände …

  • nach unzureichenden Erkundigungen eine ungeeignete EDV-Anlage erwerben und dadurch erhebliche Nachbesserungen anfallen
  • Werbematerial herstellen lassen, welches wegen Wettbewerbswidrigkeit nicht verwendet werden kann
  • Vorwurf des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht etc.
  • Vorwurf der Insolvenzverschleppung
  • nicht oder verspätet abgeführte Sozialversicherungsbeiträge / Lohnsteuer
Alle 15 Beispiele anzeigen
  • eine berechtigte Forderung der Gesellschaft verjähren lassen
  • Waren auf Kredit verkaufen, ohne vorher die Liquidität des Käufers zu überprüfen
  • es unterlassen, rechtzeitig behördlichen Brandschutzauflagen nachzukommen und es dadurch zu Betriebsstilllegungen und Ertragseinbußen kommen lassen
  • es unterlassen, die Möglichkeit von Subventionen rechtzeitig zu prüfen
  • zulassen, dass Nachlässigkeiten beim Kauf oder Verkauf von Beteiligungen auftreten oder falsche Anweisungen an Tochtergesellschaften ergehen und dadurch dem Unternehmen Vermögensverluste entstehen
  • durch Sorglosigkeit auf einen betrügerischen Geldanleger hereinfallen, wodurch dem Unternehmen Vermögensverluste entstehen
  • ihre Aufklärungspflichten gegenüber Vertragspartnern bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft verletzen
  • im Lagebericht der Bilanz nicht oder nur unzureichend auf die Risiken der künftigen Unternehmensentwicklung eingehen und dadurch den Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers gefährden oder verfehlen
  • Steuererklärungs- und Abführungspflichten vernachlässigen und dadurch Steuerzahlungen verspätet oder nicht in vollem Umfang an das Finanzamt abgeführt werden
  • ohne entsprechende Marktstudien auf ein nicht konkurrenzfähiges Produkt setzen und die dabei anfallenden Entwicklungs-, Werbe- und Vertriebskosten zu verantworten haben

Aufsicht & Beirat

Haftung besteht beispielsweise, wenn Aufsichts- oder Beiräte …

  • es unterlassen, bei Eintritt einer Schieflage der Bilanz die erforderlichen Kontrollmechanismen gegenüber dem Vorstand zu verstärken bzw. eine notwendige Abberufung verzögern oder gar nicht vorzunehmen
  • Informationen über Unregelmäßigkeiten in der Gesellschaft nicht rechtzeitig und nicht gründlich genug nachgehen
  • es unterlassen, das Verstandsmitglied persönlich wegen rechtswidriger Finanztransaktionen in Regress zu nehmen
  • nicht umgehend eine außerordentliche Sitzung bei Kenntnis eines (möglichen) Schadenfalls einberufen

Ungerechtfertigte Ansprüche abwehren. Berechtigte regulieren.

Die D&O-Versicherung schützt Leitungs- und Aufsichtsorgane vor ungerechtfertigten Ansprüchen und leistet im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen berechtigte Schadenzahlungen — inklusive wertvoller Assistance-Leistungen wie Krisenkommunikation und Mediation.

Diese Übersicht ist stark verkürzt. Maßgebend ist ausschließlich der Wortlaut der jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Vorteile

Elf Gründe, warum die D&O-Versicherung unverzichtbar ist.

  • 01

    Exklusive AIC-Zusatzbedingungen mit echtem Mehrwert im Schadenfall

    Sorgfältig ausgestaltete, exklusive Bedingungen, die im Schadenfall den Unterschied machen.

  • 02

    Schutz des Privatvermögens von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten

    Verantwortliche Organe haften solidarisch und unbegrenzt mit dem Privatvermögen — die D&O-Versicherung fängt dieses Risiko auf.

  • 03

    Abwehr unbegründeter Ansprüche

    Die D&O-Versicherung schützt Leitungs- und Aufsichtsorgane vor ungerechtfertigten Ansprüchen — gerichtlich und außergerichtlich.

  • 04

    Freistellung bei berechtigten Schadenersatzansprüchen

    Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen leistet die D&O-Versicherung berechtigte Schadenzahlungen an Anspruchsteller.

  • 05

    Langfristige Sicherheit durch umfangreiche Nachmeldefristen

    Reguliert werden auch nach Vertragsbeendigung alle Schäden, die während der Vertragslaufzeit eingetreten sind.

  • 06

    Automatischer Schutz aller Organmitglieder ohne namentliche Benennung

    Hinzukommende Organmitglieder sind automatisch mitversichert — ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

  • 07

    Tochtergesellschaften prämienneutral mitversichert

    Für Ihr Büro und alle Tochterunternehmen — Unternehmen, an denen Ihr Büro mit mindestens 50,1 % beteiligt ist oder die Kontrolle über die Stimmrechte hat.

  • 08

    Assistance-Leistungen inklusive Krisen- und Reputationsmanagement

    Wertvolle Zusatzleistungen wie Krisenkommunikation — so behalten wir auch das Unbezahlbare im Blick: Ihre Reputation.

  • 09

    Weltweiter Versicherungsschutz für internationale Aktivitäten

    Der Versicherungsschutz gilt weltweit — grenzübergreifende, individuelle Konzepte für Ihre internationalen Aktivitäten.

  • 10

    Persönliche Begleitung durch erfahrene D&O-Experten im Schadenfall

    Hauseigene Schaden- und Rechtsabteilung mit eigenem Juristen-Team — Sie sind im Ernstfall nicht allein.

  • 11

    Gezielt erweiterbar

    Ergänzbar um Vertrauensschadenversicherung und CyberRisk-Deckung — passgenau auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

Warum AIC

Marktführende Expertise zur Absicherung von Unternehmensleitern und Aufsichtsorganen.

Seit mehr als 27 Jahren entwickeln wir Versicherungslösungen für Unternehmen und ihre Entscheidungsträger — mit eigenem Juristen-Team und über 80 Versicherern weltweit.

  • Sorgfältig ausgestaltete, exklusive Bedingungen
  • Hauseigene Schaden- und Rechtsabteilung mit eigenem Juristen-Team
  • Über 80 Versicherer-Partner weltweit
  • Standorte und Partner in den wichtigsten Ländern Europas
Weltweit

Schutz für Ihr Büro & alle Tochterunternehmen

27+Jahre

Erfahrung im Haftungs- und Berufsrisiko

80+

Versicherer-Partner weltweit

6.100+

Kunden vertrauen AIC

7Juristen

Hauseigene Schaden- und Rechtsabteilung

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Schutz vor ungerechtfertigten Ansprüchen.

Sie geben uns wenige Eckdaten — wir prüfen Ihre Situation und stimmen mit Ihnen im individuellen Beratungsgespräch das weitere Vorgehen ab.

Rechtlicher Hinweis

Die Leistungsübersicht auf dieser Seite ist stark verkürzt wiedergegeben. Maßgebend sind die jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners.

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  3. 3

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