D&O neu gedacht.Die Berufshaftpflichtversicherung (Directors & Officers) für Leitungs- und Aufsichtsorgane.
Die stetig zunehmende Haftung und Inanspruchnahme der Leitungs- und Aufsichtsorgane von Kapitalgesellschaften sowie von Stiftungen und Vereinen entwickeln sich mehr und mehr zur großen Herausforderung für Entscheider.
Wir behalten auch das Unbezahlbare im Blick — Ihre Reputation.
9.000Gesetze
täglich gültige Vorschriften & Bestimmungen
Internationale Lösungen
Grenzübergreifende, individuelle Konzepte
Schutz
für alle verantwortlichen Leiter und Entscheider
27+Jahre
Erfahrung von AIC im Haftungs- und Berufsrisiko
Warum D&O unverzichtbar ist
Das Risiko einer Pflichtverletzung lässt sich kaum vermeiden.
Mit der zunehmend schärferen Haftungsmentalität wächst die Komplexität der Schadenfälle und damit letztendlich auch das Kostenrisiko. Die D&O-Versicherung leistet im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen berechtigte Schadenzahlungen und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche für Sie ab. Über das Mittel der Durchgriffshaftung steht jedes verantwortliche Organ solidarisch und unbegrenzt mit dem Privatvermögen gerade.
Was die D&O-Versicherung insbesondere für Sie leistet
Abwehr unbegründeter Ansprüche
Die D&O-Versicherung schützt Leitungs- und Aufsichtsorgane vor ungerechtfertigten Ansprüchen — gerichtlich und außergerichtlich.
Berechtigte Schadenzahlungen
Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen leistet die D&O-Versicherung berechtigte Schadenzahlungen an Anspruchsteller. Darunter fallen sowohl Ansprüche von Dritten als auch die der Gesellschaft selbst (Außen- und Innenhaftung).
Assistance-Leistungen
Neben Abwehr- und Leistungszahlungen stehen wertvolle Assistance-Leistungen zur Verfügung, wie z. B. Krisenkommunikation.
Mediationsverfahren
Außergerichtliche Streitbeilegung.
Beschreibung
Wer, was und welche Tätigkeiten sind versichert?
Die stetig zunehmende Haftung und Inanspruchnahme der Leitungs- und Aufsichtsorgane von Kapitalgesellschaften sowie von Stiftungen und Vereinen entwickelt sich mehr und mehr zur großen Herausforderung für Entscheider.
01
Wer wird versichert?
Versichert sind geschäftsführende Organe und Kontrollorgane sowie deren Stellvertreter. Prokuristen und leitende Angestellte sowie deren Pendant nach ausländischer Rechtsordnung (z. B. Officer) sind mitversichert, sofern sie in organähnlicher Tätigkeit handeln. Eine namentliche Nennung der Organmitglieder ist nicht notwendig — hinzukommende Personen sind automatisch mitversichert. Für ausgeschiedene Personen besteht im Rahmen der vereinbarten Nachmeldefrist ebenfalls Versicherungsschutz.
02
Was ist versichert?
Versichert sind fahrlässige und teils auch bedingt vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen, die zu Vermögensschäden führen oder führen könnten. Der Versicherungsschutz gilt weltweit für Ihr Büro und alle Tochterunternehmen — also Unternehmen, an denen Ihr Büro mit mindestens 50,1 % beteiligt ist, die Kontrolle über die Stimmrechte hat oder diese anderweitig beherrscht. Er umfasst die Prüfung, Abwehr unberechtigter Ansprüche und Freistellung von berechtigten Schadensersatzansprüchen.
03
Welche Tätigkeiten sind versichert?
Versichert sind alle Organtätigkeiten, aus denen eine Pflichtverletzung ableitbar ist. Nicht jede unternehmerische Entscheidung, die sich im Nachhinein als nicht vorteilhaft herausstellt, bedeutet automatisch eine Pflichtverletzung (Business Judgement Rule).
Leistungsumfang
Wie umfangreich ist Ihr Schutz — und wo liegen die Grenzen?
Versichert sind Ansprüche der eigenen Gesellschaft oder Konzernmutter gegen das Organmitglied (Innenansprüche) sowie Ansprüche von Dritten, die sich direkt gegen das Organmitglied richten (Außenansprüche), z. B. aufgrund deliktischer Haftung. In den USA besteht auch Deckung für Punitive oder Exemplary Damages, sofern dies im betreffenden Bundesstaat rechtlich zulässig ist. Die D&O-Versicherung übernimmt sowohl die Abwehr des Anspruches (Rechtskosten) als auch den Schadenersatz in begründeten Fällen — zumeist mit unbegrenzter Nachmeldefrist: Reguliert werden auch nach Vertragsbeendigung alle Schäden, die während der Vertragslaufzeit eingetreten sind.
Was bleibt vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche wegen direkt vorsätzlicher Pflichtverletzung (dolus directus). Ausgeschlossen sind zusätzlich Versicherungsfälle wegen oder im Zusammenhang mit Strafen, Geldauflagen, Vertragsstrafen und Bußgeldern. Für die USA gelten weitere Ausschlüsse. Rechtskosten beim Vorwurf einer strafbaren Handlung sind im Zusammenhang mit dem möglichen Vermögensschaden gedeckt. Erbringt das Organmitglied selbst Dienstleistungen für Dritte, ist dies nicht vom Deckungsumfang umfasst.
Was ist zum Selbstbehalt zu beachten (ausschließlich für die Aktiengesellschaft)?
Seit dem 01.07.2010 müssen die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (oder deren Pendant wie z. B. SE) einen Selbstbehalt in Höhe von 10 % des Schadens bis maximal zum 1,5-fachen des Jahresfestgehaltes selbst tragen. Dieser kann nach derzeitiger Rechtsauffassung privat versichert werden.
Warum sind D&O und Vertrauensschadenversicherung trotz Compliance wichtig?
Die Haftungsrisiken insbesondere für die Unternehmensleitung sind gestiegen. Compliance-Maßnahmen dienen nicht nur zur Vermeidung von finanziellen Schäden, sondern auch zur Minimierung von Haftungsrisiken. Doch auch die besten internen Kontrollsysteme — Funktionstrennung, Vieraugenprinzip, EDV-Sicherheiten etc. — können kriminelles Handeln nie völlig verhindern. Die Sorgfaltspflicht des Geschäftsleiters kann daher schon als Anlass gesehen werden, eine Vertrauensschadenversicherung abzuschließen.
Hinweis: Die Leistungsübersicht ist stark verkürzt wiedergegeben. Maßgebend sind die jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners.
Erweiterungen
Bausteine, mit denen Sie Ihre D&O-Versicherung gezielt erweitern.
Die D&O-Versicherung kann um weitere, individuell konzipierte Deckungskonzepte ergänzt werden. Wir beraten Sie, welche Ergänzungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind.
Vertrauensschadenversicherung
Schutz vor vorsätzlichen Handlungen Dritter
Die D&O-Versicherung betrachtet im Fokus Vermögensschäden, die aus Pflichtverletzungen resultieren. In der Vertrauensschadenversicherung werden Vermögensschäden des Unternehmens übernommen, die durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen eigener Mitarbeiter und Dritter (Vertrauenspersonen) verursacht werden.
Im Fokus: Schutz des Unternehmens und der Geschäftsleitung
CyberRisk-Deckung
Kostenrisiken der Internetkriminalität absichern
Eine weitere sinnvolle Ergänzung ist die CyberRisk-Deckung, welche das Unternehmen vor Kostenrisiken in Zusammenhang mit der Internetkriminalität schützt. Die aktuellen Pressemeldungen geben das eklatant gestiegene Risiko und die verheerenden Folgen eines Cyberangriffs wieder. Neben der Schadenbetrachtung durch einen Cyberangriff sehen sich die Organe zunehmend einer unmittelbaren Prüfung einer Pflichtverletzung gegenüber.
Im Fokus: Kostenrisiken aus Internetkriminalität
Haftungsbeispiele
Ihre Haftungsrisiken als Organmitglied
Die meisten Schadenfälle können dem Organisationsverschulden, Auswahlverschulden und Überwachungsverschulden zugeordnet werden.
Geschäftsführung & Vorstand
Haftung besteht beispielsweise, wenn Geschäftsführer oder Vorstände …
nach unzureichenden Erkundigungen eine ungeeignete EDV-Anlage erwerben und dadurch erhebliche Nachbesserungen anfallen
Werbematerial herstellen lassen, welches wegen Wettbewerbswidrigkeit nicht verwendet werden kann
Vorwurf des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht etc.
Vorwurf der Insolvenzverschleppung
nicht oder verspätet abgeführte Sozialversicherungsbeiträge / Lohnsteuer
Alle 15 Beispiele anzeigenWeniger anzeigen
eine berechtigte Forderung der Gesellschaft verjähren lassen
Waren auf Kredit verkaufen, ohne vorher die Liquidität des Käufers zu überprüfen
es unterlassen, rechtzeitig behördlichen Brandschutzauflagen nachzukommen und es dadurch zu Betriebsstilllegungen und Ertragseinbußen kommen lassen
es unterlassen, die Möglichkeit von Subventionen rechtzeitig zu prüfen
zulassen, dass Nachlässigkeiten beim Kauf oder Verkauf von Beteiligungen auftreten oder falsche Anweisungen an Tochtergesellschaften ergehen und dadurch dem Unternehmen Vermögensverluste entstehen
durch Sorglosigkeit auf einen betrügerischen Geldanleger hereinfallen, wodurch dem Unternehmen Vermögensverluste entstehen
ihre Aufklärungspflichten gegenüber Vertragspartnern bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft verletzen
im Lagebericht der Bilanz nicht oder nur unzureichend auf die Risiken der künftigen Unternehmensentwicklung eingehen und dadurch den Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers gefährden oder verfehlen
Steuererklärungs- und Abführungspflichten vernachlässigen und dadurch Steuerzahlungen verspätet oder nicht in vollem Umfang an das Finanzamt abgeführt werden
ohne entsprechende Marktstudien auf ein nicht konkurrenzfähiges Produkt setzen und die dabei anfallenden Entwicklungs-, Werbe- und Vertriebskosten zu verantworten haben
Aufsicht & Beirat
Haftung besteht beispielsweise, wenn Aufsichts- oder Beiräte …
es unterlassen, bei Eintritt einer Schieflage der Bilanz die erforderlichen Kontrollmechanismen gegenüber dem Vorstand zu verstärken bzw. eine notwendige Abberufung verzögern oder gar nicht vorzunehmen
Informationen über Unregelmäßigkeiten in der Gesellschaft nicht rechtzeitig und nicht gründlich genug nachgehen
es unterlassen, das Verstandsmitglied persönlich wegen rechtswidriger Finanztransaktionen in Regress zu nehmen
nicht umgehend eine außerordentliche Sitzung bei Kenntnis eines (möglichen) Schadenfalls einberufen
Die D&O-Versicherung schützt Leitungs- und Aufsichtsorgane vor ungerechtfertigten Ansprüchen und leistet im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen berechtigte Schadenzahlungen — inklusive wertvoller Assistance-Leistungen wie Krisenkommunikation und Mediation.
Für Ihr Büro und alle Tochterunternehmen — Unternehmen, an denen Ihr Büro mit mindestens 50,1 % beteiligt ist oder die Kontrolle über die Stimmrechte hat.
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Assistance-Leistungen inklusive Krisen- und Reputationsmanagement
Wertvolle Zusatzleistungen wie Krisenkommunikation — so behalten wir auch das Unbezahlbare im Blick: Ihre Reputation.
09
Weltweiter Versicherungsschutz für internationale Aktivitäten
Der Versicherungsschutz gilt weltweit — grenzübergreifende, individuelle Konzepte für Ihre internationalen Aktivitäten.
10
Persönliche Begleitung durch erfahrene D&O-Experten im Schadenfall
Hauseigene Schaden- und Rechtsabteilung mit eigenem Juristen-Team — Sie sind im Ernstfall nicht allein.
11
Gezielt erweiterbar
Ergänzbar um Vertrauensschadenversicherung und CyberRisk-Deckung — passgenau auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.
Warum AIC
Marktführende Expertise zur Absicherung von Unternehmensleitern und Aufsichtsorganen.
Seit mehr als 27 Jahren entwickeln wir Versicherungslösungen
für Unternehmen und ihre Entscheidungsträger — mit eigenem
Juristen-Team und über 80 Versicherern weltweit.
Sorgfältig ausgestaltete, exklusive Bedingungen
Hauseigene Schaden- und Rechtsabteilung mit eigenem Juristen-Team
Über 80 Versicherer-Partner weltweit
Standorte und Partner in den wichtigsten Ländern Europas
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Schutz für Ihr Büro & alle Tochterunternehmen
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Kunden vertrauen AIC
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Hauseigene Schaden- und Rechtsabteilung
Bereit, Ihre Geschäftsleitung abzusichern?
Schutz vor ungerechtfertigten Ansprüchen.
Sie geben uns wenige Eckdaten — wir prüfen Ihre Situation und stimmen mit Ihnen im individuellen Beratungsgespräch das weitere Vorgehen ab.
Die Leistungsübersicht auf dieser Seite ist stark verkürzt wiedergegeben. Maßgebend sind die jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners.
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